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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 2.1.1.1.2.11. RS 2022/06, Beziehende von Qualifizierungsgeld (§§ 82a bis § 82c SGB III)

(1) Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird ab dem 1. 4. 2024 mit dem Qualifizierungsgeld eine neue Leistung im SGB III eingeführt.

(2) Auch für Versicherte während eines Qualifizierungsgeld-Anspruchszeitraums besteht ein Anspruch auf Krankengeld, sofern sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

(3) Das Qualifizierungsgeld wird für Beschäftigte geleistet, die an einer Weiterbildung teilnehmen, da ihnen durch den Strukturwandel der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, bei denen Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen können. Hierbei darf das bestehende Arbeitsverhältnis weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein. Fördervoraussetzung sind ein starker Transformationsdruck, der die Weiterbildung eines erheblichen Teils der Belegschaft erfordert, sowie eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen mit unter 250 Beschäftigten).


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