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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 2.1.1.1.3.2. RS 2022/06, Beziehende von Renten

(1) Die gesetzlich versicherten Beziehenden

  • -einer Hinterbliebenenrente,
  • -einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,
  • -einer Rente für Bergleute oder einer Knappschaftsausgleichsleistung (vgl. § 50 Absatz 2 SGB V),
  • -einer Altersrente, der Rente wegen Erwerbsminderung oder der Landabgaberente aus der Alterssicherung der Landwirte sowie
  • -einer Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung
haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ihnen aufgrund der Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen aus nicht hauptberuflich selbständiger Tätigkeit entgeht (siehe auch Ziff. 3.2.2.2.).

(2) Durch die Bewilligung von Renten kann der Anspruch auf Krankengeld trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen oder gekürzt sein (siehe Ziff. 7.).


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