Category Image
Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 41 PsychTh-RL, Evaluation gemäß Beschluss vom 16. 6. 2016

(1) Die Sprechstunde wird innerhalb von 5 Jahren nach Beschlussfassung evaluiert.

(2) Die Rezidivprophylaxe wird innerhalb von 5 Jahren nach Beschlussfassung evaluiert.

(3) Innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung in § 21 Absatz 1 führt der G-BA eine Evaluation bei psychoanalytisch begründeten Verfahren und bei Verhaltenstherapie durch, die überprüft, ob die Regeländerung zu einer Veränderung der Inanspruchnahme, insbesondere zur Gruppengröße und zu einer prozentualen Erhöhung (Einzel- vs. Gruppentherapie) geführt hat.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.