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Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
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PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



Anlage PsychTh-RL

Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt gemäß § 20 Absatz 3 fest:

I. Die nachstehenden Verfahren, Methoden und Techniken können wie folgt Anwendung finden:

  • 1.Katathymes Bilderleben ist keine eigenständige Psychotherapie im Sinne der Richtlinie, sondern kann ggf. im Rahmen eines übergeordneten tiefenpsychologisch fundierten Therapiekonzeptes (§ 16a) Anwendung finden.
  • 2.Rational Emotive Therapie (RET) kann als eine Methode der kognitiven Umstrukturierung (§ 17 Absatz 2 Nummer 4) im Rahmen eines umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzepts Anwendung finden.
  • 3.1 Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) kann bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, analytischen Psychotherapie oder Systemischen Therapie Anwendung finden. 2 Die Anwendung setzt eine hinreichende fachliche Befähigung voraus, d. h. eine Qualifikation in der psychotherapeutischen Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung einschließlich der Methode EMDR. 3 Das Nähere ist entsprechend § 37 in der Psychotherapie-Vereinbarung zu bestimmen.

II. Die folgenden Psychotherapieverfahren, Psychotherapiemethoden und psychotherapeutischen Techniken können keine Anwendung finden, da die Erfordernisse der PsychTh-RL nicht erfüllt werden:

  • 1.Gesprächspsychotherapie,
  • 2.Gestalttherapie,
  • 3.Logotherapie,
  • 4.Psychodrama,
  • 5.Respiratorisches Biofeedback,
  • 6.Transaktionsanalyse.

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