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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Medizinischer Dienst

    Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes (MD) sind in §§ 275 ff. SGB V beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen und Gutachten für die Krankenkassen z. B. bei Fragen zur

    • Arbeitsunfähigkeit,
    • Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen in Stichproben,
    • Verordnung von Hilfsmitteln,
    • Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung,
    • Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege.

    Im Auftrag der Pflegekassen führt der MD die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch; darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Die letztendliche Entscheidung über eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen.


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