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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Unfallversicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung (geregelt im SGB VII) ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie sichert im Wesentlichen die gesundheitlichen Risiken des Arbeitslebens ab und erbringt Leistungen bei einem A - Arbeitsunfall und einer B - Berufskrankheit. Eine wesentliche Aufgabe der Unfallversicherung ist es auch, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

    Dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen neben den Arbeitnehmern aber auch andere Personengruppen, wie z. B. Kindergartenkinder, Schüler und Studierende.

    Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen neben der Prävention u. a. Heilbehandlung (z. B. ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung), Entgeltersatzleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld) und Rentenleistungen wie Verletzten- und Hinterbliebenenrente. Auch S - Sterbegeld bei Arbeits- und Wegeunfällen gehört zu den Leistungen.

    Der Unternehmer und die Mitarbeiter sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Schadenersatzansprüchen wegen des Personenschadens grundsätzlich freigestellt.

    Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

    Spitzenverband aller Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Neben einer Vielzahl von Aufgaben für seine Mitglieder nimmt der Verband zahlreiche öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr.


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