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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Verpflegungsmehraufwendungen

    Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland sind insoweit steuerfrei, wie bestimmte Pauschbeträge nicht überschritten werden:

    Dauer der Abwesenheit

    Pauschbetrag

    Weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden

    14,00 Euro

    24 Stunden

    28,00 Euro

    An- und Abreisetage einer Auswärtstätigkeit, die sich über mehrere Tage erstreckt

    Jeweils 14,00 Euro


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