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BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
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BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz



§ 40a BAföG, Landesämter für Ausbildungsförderung

1 Die Länder können Landesämter für Ausbildungsförderung errichten. 2 Mehrere Länder können ein gemeinsames Landesamt für Ausbildungsförderung errichten. 3 Im Falle der Errichtung eines Landesamtes für Ausbildungsförderung nach Satz 1 findet § 40 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 keine Anwendung.


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