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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen



§ 115 GWB, Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.


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