Category Image
Gesetze

SEAG – SE-Ausführungsgesetz

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 10. 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

SEAG – SE-Ausführungsgesetz



§ 16 SEAG, Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

(1)1 Bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als 3 Mio. EUR hat das Leitungsorgan aus mindestens 2 Personen zu bestehen, es sei denn, die Satzung bestimmt, dass es aus einer Person bestehen soll. 2 § 38 Absatz 2 SEBG bleibt unberührt. 3 Die Vorgabe des Satzes 1, dass das Leitungsorgan aus mindestens 2 Personen zu bestehen hat, gilt während des Zeitraums nach § 84 Absatz 3 Satz 2 oder 3 AktG auch dann als erfüllt, wenn diese Vorgabe ohne den Widerruf eingehalten wäre.

Satz 3 angefügt durch G vom 7. 8. 2021 (BGBl. I S. 3311).

(2)1 Besteht das Leitungsorgan einer börsennotierten Gesellschaft, deren Aufsichtsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, aus mehr als 3 Personen, so muss mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Leitungsorgans sein. 2 Eine Bestellung eines Mitglieds unter Verstoß gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig. 3 Die Sätze 1 und 2 sind bei der Bestellung einzelner oder mehrerer Mitglieder ab dem 1. 8. 2022 zu beachten. 4 Bestehende Mandate können bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden. 5 Die Sätze 1 und 2 sowie § 52a Absatz 2 Nummer 1 finden auf Bestellungen während des Zeitraums nach § 84 Absatz 3 Satz 2 oder 3 AktG keine Anwendung, wenn das Beteiligungsgebot ohne den Widerruf eingehalten wäre.

Absatz 2 angefügt durch G vom 7. 8. 2021 (BGBl. I S. 3311).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.