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UmwG – Umwandlungsgesetz

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UmwG – Umwandlungsgesetz



§ 225b UmwG, Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner

Überschrift geändert durch G vom 22. 2. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51).

1 Ein Formwechselbericht ist nur erforderlich, wenn ein Partner der formwechselnden Partnerschaft gemäß § 6 Absatz 2 PartGG von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. 2 Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 216 zu unterrichten.

Satz 1 geändert durch G vom 22. 2. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51).


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