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Verordnungen

PflAFinV – Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung

Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem PflBG sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)
Sozialversicherungsrecht
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PflAFinV – Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung



§ 25 PflAFinV, Auskunftspflicht

(1)1 Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. 2 Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 23 Nummer 3 ist freiwillig.

(2) Auskunftspflichtig sind die zuständigen Stellen der Länder.


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