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Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
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BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 3.2.6. BRi, Verfahren bei bereits vorliegenden Gutachten zur Pflegebedürftigkeit

Bei Begutachtungen aufgrund von Höherstufungs-, Rückstufungsanträgen oder Wiederholungsbegutachtungen sind die beim Medizinischen Dienst vorliegenden Gutachten beizuziehen. In dem neuen Gutachten ist die zwischenzeitliche Entwicklung zu würdigen und eingehend zu dokumentieren. Wird ein niedrigerer Pflegegrad empfohlen, so ist zusätzlich darzulegen, inwiefern und ggf. wodurch sich die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten verringert haben (siehe Ziff. 4.10.1.).


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