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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit



§ 112 FamFG, Familienstreitsachen

Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen:

  • 1.Unterhaltssachen nach § 231 Absatz 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Absatz 1 Nummer 8 und 9,
  • 2.Güterrechtssachen nach § 261 Absatz 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Absatz 1 Nummer 10 sowie
  • 3.sonstige Familiensachen nach § 266 Absatz 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Absatz 2.

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