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Richtlinien

MDSt-RL – Richtlinie MD-Stichprobenprüfung

Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MD-Stichprobenprüfung - [MDSt-RL])
Sozialversicherungsrecht
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MDSt-RL – Richtlinie MD-Stichprobenprüfung



§ 1 MDSt-RL, Begutachtung durch den MD in Stichproben

Nach § 275 Absatz 2 Nummer 1 SGB V haben die Krankenkassen durch den MD die Notwendigkeit von Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung prüfen zu lassen.


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