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UStG – Umsatzsteuergesetz

Umsatzsteuergesetz (UStG)
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UStG – Umsatzsteuergesetz



§ 4b UStG, Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

Steuerfrei ist der innergemeinschaftliche Erwerb

  • 1.der in § 4 Nummer 8 Buchstabe e und Nummer 17 Buchstabe a sowie der in § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten Gegenstände;
  • 2.der in § 4 Nummer 4 bis 4b und Nummer 8 Buchstabe b und i sowie der in § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 bezeichneten Gegenstände unter den in diesen Vorschriften bezeichneten Voraussetzungen;
  • 3.der Gegenstände, deren Einfuhr (§ 1 Absatz 1 Nummer 4) nach den für die Einfuhrumsatzsteuer geltenden Vorschriften steuerfrei wäre;
  • 4.der Gegenstände, die zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, für die der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 3 nicht eintritt.

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