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Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
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2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.4.7.5. RS 2017/10, Arbeitsverhältnis von noch nicht 3-monatiger Dauer

(1) Hat ein Arbeitsverhältnis erst während des Berechnungszeitraums begonnen, so ist der tatsächliche, entsprechend kürzere Zeitraum als Berechnungszeitraum heranzuziehen (§ 21 Absatz 1 Satz 2 MuSchG). Dafür ist die fehlende Zeit zum 3-monatigen Berechnungszeitraum wie ein unverschuldeter Arbeitsausfall zu behandeln. Die Ausführungen des Ziff. 9.2.3.2. sind zu berücksichtigen.

(2) Das Vorgenannte gilt auch, wenn während einer Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von noch nicht 3-monatiger Dauer aufgenommen wird (vgl. Ziff. 9.2.2.4.).


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