Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.2.1.5. RS 2022/06, Öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung

(1) Das Vorliegen einer öffentlich rechtlichen Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung stellt im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs oder Zahlung des Arbeitslosengeldes keinen Ausschlusstatbestand dar. Sofern sich demnach Leistungsbeziehende aufgrund einer öffentlich rechtlichen Pflicht oder Empfehlung absondern, ohne selbst arbeitsunfähig erkrankt zu sein, wird Arbeitslosengeld während der Absonderung bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen weitergezahlt.

(2) Beginnt die Absonderung von nichterkrankten Versicherten bereits vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs, wird auch in diesem Fall bei Vorliegen aller Voraussetzungen Arbeitslosengeld gewährt. Beginnt die Absonderung während des Ruhens eines Arbeitslosengeldbezugs und dauert über das Ende des Ruhenszeitraumes an, erfolgt bei nicht erkrankten Versicherten nach Ende des Ruhenszeitraumes und Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen eine Arbeitslosengeldzahlung.

(3) Liegt hingegen eine Arbeitsunfähigkeit vor, wird auf die Ausführungen unter Ziff. 3.1.1.1.2.1.1.1. verwiesen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.