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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.2.4.2. RS 2022/06, Zwischenübergangsgeld (§ 71 Absatz 1 SGB IX)

Ist nach Abschluss einer Bildungsmaßnahme eine weitere Bildungsmaßnahme erforderlich, während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht, wird das Übergangsgeld zwischen den Bildungsmaßnahmen weitergezahlt, wenn Leistungsempfangende es nicht zu vertreten haben, dass die weitere Bildungsmaßnahme nicht unmittelbar anschließend durchgeführt wird, und

  • -die Leistungsempfangenden arbeitsunfähig erkrankt sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben, oder
  • -eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die die Leistungsempfangenden nicht zu vertreten hat, nicht vermittelt werden kann.

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