Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.3.1.2. RS 2022/06, Medizinische Reha mit Anspruch auf Übergangsgeld

(1) Versicherte, für die ein Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 20 SGB VI besteht, haben bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit während der medizinischen Maßnahme zulasten der Rentenversicherung gleichzeitig auch einen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Absatz 1 SGB V — 1. Tatbestandsalternative), wenn ihr Versicherungsverhältnis einen solchen Anspruch umfasst (siehe Ziff. 3.1.1.1.). Der Krankengeldanspruch ruht regelmäßig für die Dauer des Bezugs von Übergangsgeld (siehe Ziff. 8.3.1.).

(2) Die Aussagen gelten gleichermaßen für das Anschlussübergangsgeld nach § 71 Absatz 4 SGB IX, das Zwischenübergangsgeld nach § 71 Absatz 1 SGB IX sowie beim Bezug von Kurzarbeitergeld. Wird Kurzarbeitergeld bezogen, kommt eine Erstattung an den Arbeitgeber nach § 47b Absatz 4 SGB V für die Dauer des Übergangsgeldbezuges daher nicht in Betracht.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.