Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 5.3. RS 2022/06, Höhe des Krankengeldes für Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

(1) Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des der Beitragsberechnung aus Übergangsgeld zugrunde gelegten Regelentgelts (siehe Ziff. 4.2.2.4.).

Beispiel 116: Berechnung Krankengeld nach Bezug von Übergangsgeld

Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld80 EUR
Beitragsbemessungsgrundlage
(80 % der Berechnungsgrundlage — § 235 Absatz 1 SGB V)
64 EUR
Ergebnis:
Regelentgelt für Krankengeldberechnung64 EUR
Brutto-Krankengeld (70 % vom Regelentgelt)44,80 EUR
Ein Nettoarbeitsentgeltvergleich findet nicht statt.

Siehe auch Ziff. 4.2.2.4.

(2) Die Ausführungen gelten analog für Beziehende von Anschluss-Übergangsgeld nach § 71 Absatz 4 SGB IX.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.