Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 9.5.8. RS 2024/03, Krankengeld der Sozialen Entschädigung

(1) Der Anspruch auf das (Kinder-)Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV ist vorrangig gegenüber dem Kinderkrankengeldanspruch nach § 45 SGB V (Näheres hierzu siehe Ziff. 11.1.). Infolgedessen sind Anspruchszeiten auf ein Kinderkrankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 Absatz 10 SGB XIV nicht auf Zeiten eines Kinderkrankengeldanspruchs nach § 45 Absatz 2 und Absatz 2a SGB V anzurechnen.

(2) Beginnt während eines Anspruchszeitraums auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V eine erforderliche Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege desselben oder eines anderen Kindes (auch im Falle einer stationärer Mitaufnahme) wegen einer anerkannten Schädigungsfolge nach § 47 Absatz 10 SGB XIV, ist ab dem Tag Kinderkrankengeld nach § 47 Absatz 10 SGB XIV zu gewähren.

(3) Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 45 SGB V besteht nicht (mehr), sobald der betreuende Elternteil 1 wegen einer durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursachten Arbeitsunfähigkeit oder bei einer wegen einer anerkannten Schädigungsfolge erforderlichen stationären Behandlung einen eigenen Krankengeldanspruch nach § 47 Absatz 1 bis 9 SGB XIV erwirbt.

1 Elternteile in diesem Sinne sind die im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern der Kinder nach § 10 Absatz 1 Satz 1 SGB V (leibliche Eltern, Adoptiveltern) sowie nach § 10 Absatz 4 SGB V (Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.