| die Beklagte zu verurteilen, ihm Zug um Zug gegen Rückgabe des Zeugnisses vom 30. Juni 2018 ein Zeugnis mit folgendem Inhalt zu erteilen: |
| „Zeugnis |
| Herr D, geb. in B, war in der Zeit vom 01.09.2008 bis zum 30.06.2018 in unserem Unternehmen als Elektriker beschäftigt. |
| Die G GmbH & Co. KG, V, ist ein seit Jahrzehnten erfolgreicher Hersteller von Großserien für Wasch-, Pflege- und Reinigungsprodukte in der Kosmetik und den Haushalten, jeweils speziell für Endverbraucher in diversen EU-Märkten. Zudem produziert sie Spezialprodukte für die Industrie. |
| Herr D war in der Abteilung Abfüllung eingesetzt. Im Wesentlichen umfasste sein Aufgabenbereich die Reparatur, Wartung, Prüfung und Einrichtung der elektrisch/pneumatisch betriebenen Produktionsmaschinen. Hierbei insbesondere: |
| | - | Versorgung von Kleinstspannungen bis Drehstrom | |
| | - | Signalleitungen der Sensoren | |
| | | | |
| | - | Programmiersteuerung | |
| | - | Verdrahtung und Vernetzung der Anlagen | |
| Herr D verfügt über gute Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher in der Praxis einsetzte. Aufgrund seiner raschen Auffassungsgabe war er in der Lage, für alle auftretenden Probleme stets optimale Lösungen zu finden. Herr D arbeitet sehr zügig, gewissenhaft und sorgfältig. Seine Arbeitsleistungen waren auch unter Termindruck qualitativ wie quantitativ stets gut. Er hat alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. | |
| Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Dritten war stets einwandfrei. | |
| Das Arbeitsverhältnis von Herrn D endet fristgerecht auf eigenen Wunsch.“ | |
| hilfsweise | | |
| die Beklagte zu verurteilen, ihm Zug um Zug gegen Rückgabe des Zeugnisses vom 30. Juni 2018 ein Zeugnis mit folgendem Inhalt zu erteilen: | | |
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| „Zeugnis | |
| Herr D, geb. in B, war in der Zeit vom 01.09.2008 bis zum 30.06.2018 in unserem Unternehmen als Elektriker beschäftigt. | |
| Die G GmbH & Co. KG, V, ist ein seit Jahrzehnten erfolgreicher Hersteller von Großserien für Wasch-, Pflege- und Reinigungsprodukte in der Kosmetik und den Haushalten, jeweils speziell für Endverbraucher in diversen EU-Märkten. Zudem produziert sie Spezialprodukte für die Industrie. | |
| Herr D war in der Abteilung Abfüllung eingesetzt. Im Wesentlichen umfasste sein Aufgabenbereich die Reparatur, Wartung, Prüfung und Einrichtung der elektrisch/pneumatisch betriebenen Produktionsmaschinen. Hierbei insbesondere: | |
| | - | Versorgung von Kleinstspannungen bis Drehstrom | |
| | - | Signalleitungen der Sensoren | |
| | - | Programmiersteuerung | |
| | - | Verdrahtung und Vernetzung der Anlagen | |
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| Herr D verfügt über gute Fachkenntnisse, die er sicher in der Praxis einsetzte. Aufgrund seiner raschen Auffassungsgabe war er in der Lage, für alle auftretenden Probleme gute Lösungen zu finden. Herr D arbeitet sehr zügig, gewissenhaft und sorgfältig. Seine Arbeitsleistungen waren auch unter Termindruck qualitativ wie quantitativ gut. Er hat alle ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. | |
| Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Dritten war vorbildlich. | |
| Das Arbeitsverhältnis von Herrn D endet fristgerecht auf eigenen Wunsch.“ | |