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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 115 EStG, Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung

§ 115 angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl. I S. 749).

(1) Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Energiepreispauschale nach § 117 vom Arbeitgeber ausgezahlt wurde.


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