Category Image
Urteile

Urteile

Sonstige
Navigation
Navigation



    BVerfG 13.03.2025 - 2 BvE 6/25 - Erfolglose Eilanträge der Partei BSW im Organstreitverfahren bzgl des Fehlens von Rechtsbehelfen, die vor der Verkündung des amtlichen Endergebnisses auf die Korrektur von Auszählungsfehlern gerichtet sind - Rechtsschutz auch gegen etwaige Auszählungsfehler auf Wahlprüfungsverfahren beschränkt - Tenorbegründung

    Normen

    Artikel 41, Artikel 41, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 42 Abs 3 BWahlG

    Tenor

    Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt, weil sie unzulässig sind. Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz). Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
    Telefon Icon

    Hotline 0800 226 5354

    24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.