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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 5 EntgFG Ziff. 1.4. RS 1998/01, Verletzung der Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Kommt der Arbeitnehmer der Nachweispflicht schuldhaft (§ 5 Absatz 1 Satz 1 bis 4) nicht nach, so ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts so lange zu verweigern, bis der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen erfüllt (vgl. § 7 EntgFG Ziff. 1.1.).


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