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Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
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2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.2.1.2. RS 2017/10, Beschäftigung in Heimarbeit

Der Begriff der "in Heimarbeit Beschäftigten" des § 24i Absatz 2 Satz 1 SGB V ist mit dem des § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 MuSchG identisch. Voraussetzung ist auch hier, dass die Beschäftigung in Heimarbeit bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG noch besteht oder während der Schwangerschaft oder Schutzfrist nach § 3 Absatz 2 MuSchG zulässig durch den Auftraggeber/Zwischenmeister aufgelöst wurde (siehe Ziff. 9.2.2.2.).


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