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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 6.2. RS 2024/03, Ansprüche bei einem schwerstkranken Kind

(1)§ 45 Absatz 4 SGB V regelt den unbefristeten Krankengeldanspruch bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege schwerstkranker Kinder und verweist in seinem Satz 3 auf § 45 Absatz 3 SGB V. Somit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen unbefristeten Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, um ihre schwerstkranken Kinder in der letzten Lebensphase zu begleiten.

(2) Die Ausführungen des Ziff. 6. sind zu berücksichtigen.


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