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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 9.5.6. RS 2024/03, Bezug von Arbeitslosengeld

Bei einer Erkrankung des Kindes nach § 45 Absatz 1 SGB V während des Bezuges von Arbeitslosengeld ruht der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 49 Absatz 1 Nummer 3b SGB V, da Arbeitslosengeld analog zur Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 2 und 2a SGB V fortgezahlt wird (vgl. § 146 Absatz 2 und Absatz 3 SGB III in Verb. mit § 154 SGB III und § 421d Absatz 3 Satz 1 SGB III, siehe Ziff. 4.4.1.11.).


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