Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 5

Umsetzungshinweise für die auftragsweise Leistungserbringung im Rahmen der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen und zur Pauschalabgeltung und Datenerhebung nach dem SGB XIV ab 1. 1. 2024 [RS 2024/05]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 3.7.5. RS 2024/05, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa)

Zu den im Rahmen der Krankenbehandlung nach § 42 SGB XIV zu erbringenden Leistungen gehören auch die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa), die als Medizinprodukte gelten (vgl. § 33a Absatz1 SGB V). Da es sich bei den DiGa somit nicht um Hilfsmittel handelt, erbringt deren Versorgung nicht die zuständige Unfallkasse des Landes für die zuständige Verwaltungsbehörde nach § 57 Absatz 5 SGB XIV, sondern die Krankenkasse (vgl. § 57 Absatz 2 Nummer 1 SGB XIV).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.