Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 5

Umsetzungshinweise für die auftragsweise Leistungserbringung im Rahmen der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen und zur Pauschalabgeltung und Datenerhebung nach dem SGB XIV ab 1. 1. 2024 [RS 2024/05]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 5.4.2. RS 2024/05, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)

Das BAPersBw zahlt an den GKV-Spitzenverband entsprechend § 60 Absatz 3 Satz 4 SGB XIV ebenfalls einen Teilbetrag zum 1. 7. 2024, die 2. Zahlung wird ebenfalls zum Ende des Kalenderjahres geleistet . Dabei werden nach der pauschalen Erhöhung um 10 % (vgl. Ziff. 5.2.) gemäß § 60 Absatz 2 Satz 5 und 6 SGB XIV die prozentualen Veränderungen der Anzahl der Versorgungsberechtigten nach dem SVG zum Stichtag 1. 7. 2024 im Verhältnis zum Stichtag 1. 7. 2023 sowie die prozentuale Veränderung der Ausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 berücksichtigt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.