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Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
Sozialversicherungsrecht
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Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



§ 1 Reha-Empf, Leistungen zur Teilhabe

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne dieser Gemeinsamen Empfehlung sind insbesondere

  • -Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach §§ 42 ff. SGB IX,
  • -Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 49 ff. SGB IX,
  • -ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX,
  • -Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 75 SGB IX,
  • -Leistungen zur sozialen Teilhabe nach §§ 76 ff. SGB IX sowie
  • -Leistungen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach § 185 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX.

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