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Rundschreiben

1983 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB X - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten [RS 1983/02]
Sozialversicherungsrecht
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1983 - Rundschreiben Nr. 2



§§ 102 bis 114 SGB X Ziff. 5. RS 1983/02, Abgrenzung zu Aufträgen (§§ 88 ff. SGB X)

Erstattungsansprüche und Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen aus Aufträgen (§ 91 SGB X) können nicht miteinander konkurrieren; die Vorschriften der §§ 102 bis § 114 SGB X gelten daher nicht für aus Auftragsverhältnissen resultierende Erstattungsansprüche. Aus diesem Grunde sind zuerst stets die Auftragsangelegenheiten abzuwickeln. Der jeweils endgültig belastete Leistungsträger kann anschließend eventuell bestehende Erstattungsansprüche weiterverfolgen.


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