Category Image
Verordnungen

KV-/PV-PauschalbeitrV – KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst (KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung) [KV-/PV-PauschalbeitrV]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

KV-/PV-PauschalbeitrV – KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung



§ 7 KV-/PV-PauschalbeitrV, Abrechnungszeiträume bis 2008

Für die Abrechnungszeiträume bis einschließlich 2008 ist, vorbehaltlich des § 6, diese Verordnung in der bis zum 31. 12. 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

§ 7 angefügt durch V vom 30. 6. 2009 (BGBl. I S. 1680).


Vorherige Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.