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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.3.p. KVdRMeldeGs, Merkmal für zeitlich befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit (§ 267 Absatz 2 SGB V in Verb. mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RSAV)

Die Krankenkassen haben ausgehend von den Meldungen der Rentenversicherungsträger die befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (LEAT 7x) für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs besonders zu kennzeichnen.


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