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Grundsätze

GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG

Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
Sozialversicherungsrecht
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GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG



Ziff. 1. GMG-Empf, Allgemeines

Versicherte können Leistungsansprüche u. a. bei vorübergehendem Aufenthalt im anderen EWR-Staat oder in der Schweiz wahlweise auf Basis von 2 verschiedenen Rechtsgrundlagen geltend machen:

  • a.Auf Basis des überstaatlichen Rechts im Rahmen der Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/71 in Verb. mit der Durchführungsverordnung Nr. 574/72
    • -Gezielt gesuchte Auslandsbehandlung:
    • Mit vorheriger Genehmigung gegen Vorlage des Vordrucks E 112.
    • -Behandlung bei sonstigen Auslandsaufenthalten (z. B. Urlaubsreisen):
    • Ohne vorherige Genehmigung gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. der provisorischen Ersatzbescheinigung.
  • b.Auf Basis des innerstaatlichen Rechts im Rahmen des § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V in Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Krankenkasse
    • -Krankenhausbehandlung:
    • Mit vorheriger Genehmigung
    • -Gesundheitsleistungen außerhalb des Krankenhauses:
    • Ohne vorherige Genehmigung, jedoch ggf. unter Einhaltung des innerdeutschen Antrags- und Begutachtungsverfahrens (z. B. Heil- und Kostenplan, Einschaltung des MDK).

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