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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.VI.3. RS 1994/01, Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes

Der private Pflegeversicherungsvertrag muss vom Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht an Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind, und zwar nicht nur für das Mitglied selbst, sondern auch für die Familienangehörigen, für die bei Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung Anspruch auf Familienversicherung im Sinne des § 25 SGB XI bestünde (§ 23 Absatz 1 Satz 2 SGB XI). Hinsichtlich der Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes wird auf die Ausführungen unter Ziff. A.III.2.2.1. verwiesen.


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