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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.I.4. RS 1994/01, Landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige

Für landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige treten bzgl. der Beitragsbemessung an die Stelle des in § 57 Absatz 1 [Satz 1] SGB XI genannten § 226 SGB V die §§ 39 bis § 42 KVLG 1989. Für die Berechnung des Beitrags, der nach dem KVLG 1989 aus dem Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft zu zahlen ist, gelten die Ausführungen unter Ziff. D.IV.4. entsprechend.


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