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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.VII.2.3. RS 1994/01, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

(1) In die vom Arbeitgeber für jeden Beschäftigten nach [§ 8 BVV] zu führenden Lohnunterlagen sind . . . auch Angaben aufzunehmen über

  • -den vom Arbeitnehmer zu tragenden (einbehaltenen) Anteil des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung,
  • -die Befreiung von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (Befreiungsbescheide).

(2) Die für jeden Abrechnungszeitraum getrennt nach Einzugsstellen zu erstellende Beitragsabrechnung ([§ 9 BVV]) muss nunmehr auch die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung — als Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags — ausweisen.

(3) bis (5) . . .


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