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Rundschreiben

2018 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Bezug auf § 13 Absatz 3a SGB V [RS 2018/03]
Sozialversicherungsrecht
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2018 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 4.4.2. RS 2018/03, Leistungen im Rahmen des Verwaltungshandelns

Weiterhin können Fälle, in denen die Krankenkasse die Leistung im Rahmen eigenen Verwaltungshandelns selbst erbringt, nicht unter die Vorschrift des § 13 Absatz 3a SGB V fallen. Hierzu zählen

  • -die Hospiz- und Palliativberatung gemäß § 39b SGB V,
  • -nach § 44 Absatz 4 Satz 1 SGB V der Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung beim Krankengeld,
  • -die Befreiung von den Zuzahlungen und die Ausstellung eines Befreiungsausweises nach § 62 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGB V,
  • -die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291 Absatz 1 SGB V,
  • -evtl. Sachleistungen, die die Krankenkasse selbst für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V gewährt, sowie
  • -die Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern nach § 66 SGB V.

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