Category Image
Rundschreiben

2018 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Bezug auf § 13 Absatz 3a SGB V [RS 2018/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2018 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 6.4.1. RS 2018/03, Antragszugang unter Anwesenden

Ein derartiger Zugang liegt vor, wenn die Versicherten den Antrag mündlich, insbesondere in einem persönlichen Beratungs- oder Telefongespräch stellen (nicht verkörperte Willenserklärung). Der Antrag ist in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem ihn die Mitarbeitenden der Krankenkasse vernommen haben. Von einem zugegangenen Antrag unter Anwesenden ist auch dann auszugehen, wenn dieser entsprechend § 147 Absatz 1 Satz 2 BGB z. B. in einem Online-Chat (sonstige technische Einrichtung) gestellt und von Mitarbeitenden der Krankenkasse vernommen wird.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.