Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 5 SGB X RS 1981/01, Auswahl der Behörde

Für die Hilfeleistung können mehrere Behörden in Betracht kommen. Dann hat die ersuchende Behörde ein Auswahlermessen. Bei dessen Ausübung ist abzuwägen, welche der in Betracht kommenden Behörden die Hilfe am einfachsten und mit dem geringsten Aufwand leisten kann. Anderenfalls setzt sich die ersuchende Behörde der Gefahr einer Ablehnung ihres Ersuchens aufgrund des § 4 Absatz 3 aus. Im Interesse einer zügigen Erledigung des Amtshilfeersuchens ist es auch zweckmäßig, sich in Beachtung der Sollvorschrift an eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe desselben Verwaltungszweiges (Versicherungszweiges) zu wenden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.