Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 30 SGB X Ziff. 2. RS 1981/01, Beglaubigungsverbote

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blankounterschriften) sowie Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bedürfen, da die amtliche Beglaubigung nicht die öffentliche Beglaubigung ersetzt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.