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Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
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1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 47 SGB X RS 1981/01, Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes

(1)§ 47 Absatz 1 Nummern 1 und 2 decken sich mit § 49 Absatz 2 Nummern 1 und 2 VwVfG. § 47 [Absatz 3] knüpft inhaltlich an § 49 [Absatz 3] Satz 2 . . . VwVfG an.

(2) Im Gegensatz zu der in § 45 geregelten Rücknahme setzt der Widerruf in § 47 einen rechtmäßig ergangenen Verwaltungsakt voraus. Zu den rechtmäßigen Verwaltungsakten sind auch diejenigen zu rechnen, deren Fehlerhaftigkeit nach § 41 geheilt ist, sowie die nach § 43 umgedeuteten Verwaltungsakte. Für die Frage der Rechtmäßigkeit kommt es in der Regel auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes an.

(3) Zur Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehaltes durch Verwaltungsakt vgl. § 32 Absatz 2 Nummer 3.

. . .


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