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Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
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1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 49 SGB X RS 1981/01, Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren

(1)§ 49 entspricht im Wesentlichen dem § 50 VwVfG.

(2) Die Vorschrift sieht Ausnahmen von den Beschränkungen, die gemäß §§ 45, § 47 und § 48 für die Rücknahme bzw. den Widerruf begünstigender Verwaltungsakte gelten, für den Fall vor, dass die Behörde während eines anhängigen Widerspruchs- oder Klageverfahrens den von einem Dritten angefochtenen Verwaltungsakt aufhebt, soweit dadurch dem Widerspruch abgeholfen oder der Klage stattgegeben wird. In der Praxis der Sozialleistungsträger dürfte dieser Vorschrift keine allzu große Bedeutung zukommen. Auf die Kommentar-Literatur betreffend den Verwaltungsakt mit Drittwirkung kann zurückgegriffen werden.

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