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Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
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1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 60 SGB X Ziff. 3. RS 1981/01, Das Vollstreckungsverfahren gemäß § 60 Absatz 2

(1) Während § 60 Absatz 1 die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen aus einem öffentlichen Vertrag regelt, enthält Absatz 2 die Verfahrensregelung unter Verweisung auf die allgemeine Vollstreckungsregelung des § 66. Für den Fall der Vollstreckung einer Geldforderung gegen einen Träger öffentlicher Verwaltung findet § 170 Absatz 1 bis 3 VwGO entsprechende Anwendung. Entsprechend § 170 Absatz 1 bis 2 VwGO liegt die Vollstreckung in der Hand des Sozialgerichts, erster Instanz, das im Streitfall zuständig wäre.

(2)§ 60 Absatz 2 Satz 3 regelt die Vollstreckung zur Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gegen eine Behörde unter Verweisung auf die entsprechende Anwendung des § 172 VwGO. Danach kann das zuständige Sozialgericht entsprechend § 172 VwGO die Handlung, Duldung oder Unterlassung der Behörde durch — erforderlichenfalls zu wiederholende — Androhung, Festsetzung und Vollstreckung von Zwangsgeld in Höhe bis zu [10 000 EUR] erzwingen.


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