Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 2.4. RS 1996/01, Versicherungsfreiheit in der sozialen Pflegeversicherung

Soweit selbständige Künstler nach § 5 Absatz 1 KSVG versicherungsfrei sind, besteht auch in der sozialen Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. Dies gilt auch, wenn der Künstler als Berufsanfänger oder als Höherverdienender von der Krankenversicherungspflicht nach §§ 6 oder § 7 KSVG (vgl. Ziff. 3.1.) auf Antrag befreit wurde.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.