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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 5.2. RS 1996/01, Pflegeversicherung

(1) Die Ausführungen des Ziff. 5.1. gelten auch hinsichtlich eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, wenn in der sozialen Pflegeversicherung Versicherungspflicht nach § 1 KSVG eintritt oder eine Familienversicherung nach § 25 SGB XI begründet wird. Da die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung an die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung geknüpft ist (§ 20 Absatz 1 SGB XI), können die bei der PKV bestehenden Pflegeversicherungsverträge zu demselben Termin gekündigt werden.

(2) Die Versicherungspflicht beginnt unabhängig vom Wirksamwerden der Kündigung . . .


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