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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11.2.1. RS 1996/01, Rentenversicherung

Nach § 15 Satz 1 KSVG ist für die Berechnung des Beitragsanteils, den der Künstler für einen Kalendermonat an die Künstlersozialkasse zu zahlen hat, 1/12 des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens (vgl. Ziff. 9.2.) bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zugrunde zu legen. . .


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