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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11.10.1. RS 1996/01, Allgemeines

Die Künstlersozialkasse hat dem Versicherten nach § 21 KSVG zu Unrecht entrichtete Beitragsanteile zu erstatten. Sie kann jedoch mit Zustimmung des Berechtigten die zu Unrecht entrichteten Beitragsanteile mit künftigen Ansprüchen auf Beitragsanteile verrechnen.


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